Hinweise für Privatpatienten - praxis ergotherapie HELLINE MÜLLER . 45289 Essen Burgaltendorf

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Wichtiger Hinweis für Privatpatienten

Bitte beachten Sie das Ihre Versicherung gegebenenfalls die Honorarsätze nicht in vollem Umfang erstattet, in diesem Fall geht der Differenzbetrag zu Ihren Lasten. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV Vertrag.

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit von Land zu Land differieren können. Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.

Die Rechnungsstellung für bereits erbrachte ergotherapeutische Leistungen erfolgt   spätestens nach der 10. Behandlung. Als Zahlungsziel wird 14 Tage nach Rechnungserhalt vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein (werden automatisch Mahngebühren und Zinsen fällig).

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine nur telefonisch nicht per E-mail (24 Stunden vorher, Anrufbeantworter ist rund um die Uhr geschaltet), oder nicht wahrgenommene Termine, werden nach den vereinbarten Sätzen berechnet und erscheinen als gesonderte Rechnung, da sie nicht zu Lasten der privaten Versicherung abgerechnet werden dürfen.

Bei Unstimmigkeiten oder Ablehung Ihrer eingereichten Rechnung empfehlen wir sich an einen Ombudsmann/Ombudsfrau zu wenden. Ombudsleute vermitteln in diesem Fall Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversichrung. Teilweise können sie für Anbieter verbindliche Entscheidungen treffen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Es bietet eine Alternative zum Gerichtsprozess.
Bitte laden Sie sich im Vorfeld die Info / Honorarvereinbarung für Privatpatienten und Selbstzahler unserer Praxis herunter, damit Sie schon im Vorfeld gut informiert sind!

Für Sie zum Download stehen bereit:
Sollten Sie sich Fall eines ablehnenden Bescheides wehren wollen, müssen Sie bei der PKV schriftlich Widerspruch einlegen. Hier brauchen Sie zunächst den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen. Wir empfehlen das Schreiben per Einschreiben zu verschicken. Ein Widerspruch per Telefon oder E-Mail ist nicht gültig. eine Mustervorlage haben wir für Sie bereit gestellt.

Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Praxis.
 
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