Wichtiger Hinweis für Privatpatienten
Bitte beachten Sie das Ihre Versicherung gegebenenfalls die Honorarsätze nicht in vollem Umfang erstattet, in diesem Fall geht der Differenzbetrag zu Ihren Lasten. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV Vertrag.Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit von Land zu Land differieren können. Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Die Rechnungsstellung für bereits erbrachte ergotherapeutische Leistungen erfolgt spätestens nach der 10. Behandlung. Als Zahlungsziel wird 14 Tage nach Rechnungserhalt vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein (werden automatisch Mahngebühren und Zinsen fällig).
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine nur telefonisch nicht per E-mail (24 Stunden vorher, Anrufbeantworter ist rund um die Uhr geschaltet), oder nicht wahrgenommene Termine, werden nach den vereinbarten Sätzen berechnet und erscheinen als gesonderte Rechnung, da sie nicht zu Lasten der privaten Versicherung abgerechnet werden dürfen.
Bei Unstimmigkeiten oder Ablehung Ihrer eingereichten Rechnung empfehlen wir sich an einen Ombudsmann/Ombudsfrau zu wenden. Ombudsleute vermitteln in diesem Fall Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversichrung.
Teilweise können sie für Anbieter verbindliche Entscheidungen treffen.
Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Es bietet eine Alternative zum
Gerichtsprozess.